Krankmeldung & Unterrichtsbefreiung

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die ElternDie Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für: – regelmäßigen Schulbesuch – pünktliches Erscheinen zum Unterricht
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?Am ersten und ggf. auch an den Folgetagen bis 8 Uhr im Sekretariat anrufen und das Kind krank melden. Telefon: 06106 – 4621
Krankheit– schriftliche Entschuldigung der Eltern ab dem ersten Tag – bei längeren Erkrankungen ein ärztliches Attest einreichen – Dieser kann ggf. auch durch die Schulleitung angefordert werden
(sonst Schulpflichtverletzung)
Sonstige Gründe (stundenweise)z.B. Behörden-Termin – nur mit Bescheinigung und Stempel
(sonst Schulpflichtverletzung)
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage)– schriftlich bei der Schulleitung mit Begründung beantragen – Antrag 3 Wochen vor einem besonderen Anlass einreichen
(sonst Schulpflichtverletzung)
Fehlen ohne EntschuldigungMehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Schulpflichtverletzung! – Elterngespräch – Vermerk in der Schülerakte
(bei anhaltender Schulpflichtverletzung: Meldung an die Schulbehörde)
Fragen? Probleme? Information?Wir beraten Sie gerne: – die Lehrer/innen – das Betreuungsteam – die Schulleitung