Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern | Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für: – regelmäßigen Schulbesuch – pünktliches Erscheinen zum Unterricht |
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? | Am ersten und ggf. auch an den Folgetagen bis 8 Uhr im Sekretariat anrufen und das Kind krank melden. Telefon: 06106 – 4621 |
Krankheit | – schriftliche Entschuldigung der Eltern ab dem ersten Tag – bei längeren Erkrankungen ein ärztliches Attest einreichen – Dieser kann ggf. auch durch die Schulleitung angefordert werden (sonst Schulpflichtverletzung) |
Sonstige Gründe (stundenweise) | z.B. Behörden-Termin – nur mit Bescheinigung und Stempel (sonst Schulpflichtverletzung) |
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganze Tage) | – schriftlich bei der Schulleitung mit Begründung beantragen – Antrag 3 Wochen vor einem besonderen Anlass einreichen (sonst Schulpflichtverletzung) |
Fehlen ohne Entschuldigung | Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Schulpflichtverletzung! – Elterngespräch – Vermerk in der Schülerakte (bei anhaltender Schulpflichtverletzung: Meldung an die Schulbehörde) |
Fragen? Probleme? Information? | Wir beraten Sie gerne: – die Lehrer/innen – das Betreuungsteam – die Schulleitung |